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W1 Juniorprofessur für Öffentliches Recht

Bewerbungsschluss: 16.10.2021 00:00

An der Juristischen Fakultät ist im Rahmen einer Vereinbarung über ein gemeinsames Bestellungsverfahren zwischen der Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW) in Hannover und der Leibniz Universität Hannover (LUH) eine

 

Juniorprofessur (m/w/d) der BesGr. W1 NBesO für Öffentliches Recht

 

zum 01. April 2022 zu besetzen. Die Stelle ist befristet auf drei Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere drei Jahre).

 

Die Berufung erfolgt in einem gemeinsamen Bestellungsverfahren (sog. „Jülicher Modell“) mit der Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW). Das DZHW ist eine durch Bund und Länder geförderte außeruniversitäre gemeinnützige Forschungseinrichtung mit Sitz in Hannover und Standorten in Berlin und Leipzig. Mit rund 300 Beschäftigten ist das DZHW ein nationales und internationales Kompetenzzentrum für die Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Die wissenschaftlichen Abteilungen des DZHW betreiben erkenntnis- und problemorientierte Forschung zu aktuellen und langfristigen Entwicklungen auf allen Ebenen des Hochschul- und Wissenschaftssystems. Die Juniorprofessur ist in der Abteilung „Governance in Hochschule und Wissenschaft“ der DZHW GmbH angesiedelt. Das DZHW strebt nach positiver Evaluierung im Anschluss an die Beendigung der Juniorprofessur ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (EntgGr. 15 TVöD) an. Die Möglichkeit zur Habilitation an der Juristischen Fakultät besteht.

 

Der Schwerpunkt der Tätigkeit, insbesondere der Forschungstätigkeit, liegt im Hochschul- und Wissenschaftsrecht. Aufgrund der gemeinsamen Berufung wird eine enge Kooperation und ein fachlicher Austausch an der interdisziplinären Schnittstelle von Rechts- und Sozialwissenschaften beispielsweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes-, Bundes- und Europarechts für die Organisationen des Hochschul- und Wissenschaftssystems einschließlich der Governance-Mechanismen und deren Wandel auf nationaler und internationaler Ebene erwartet. Das auf zwei Semesterstunden reduzierte Lehrdeputat kann wahlweise im Pflichtfach- und Schwerpunktstudium und in Ergänzungsstudiengängen der Juristischen Fakultät geleistet werden.

 

Voraussetzungen für die Juniorprofessur sind mindestens ein juristisches Staatsexamen mit Prädikat oder ein vergleichbarer ausländischer Abschluss sowie eine qualifizierte Promotion im Gebiet des Öffentlichen Rechts. Ein Nachweis des Interesses am Hochschul- und Wissenschaftsrecht durch die Promotion oder andere Veröffentlichungen ist wünschenswert. Die Bereitschaft zur Forschung im europäischen bzw. internationalen Hochschul- und Wissenschaftsrecht sowie zur Drittmitteleinwerbung wird erwartet.

 

Die Aufgaben im Allgemeinen und die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG). Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.